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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feriengebiet Rheingoldpark“; Stadt Sankt Goar

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Sankt Goar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2025 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht wird:

Der Stadtrat Sankt Goar beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriengebiet Rheingoldpark“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Werlau, Flur 17, Flurstücke 29, 30, 100, 101, 102/1, 156/2, 103, 104, 105, 106, 67/2, 107/2 tlw., 159/2 tlw., 109/5 tlw. und 139/ tlw..

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Entwicklung eines Feriengebietes.

Weiterhin hat der Stadtrat Sankt Goar am 26.01.2026 die nachstehenden Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden:

Der Stadtrat Sankt Goar nimmt den Planentwurf nebst Textfestsetzungen und Begründung an.

Die Verwaltung wird gebeten, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB (vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Stadt Sankt Goar die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des „Feriengebietes Rheingoldpark“ mit Beherbergung, Camping, Kleinwochenendhäusern und ergänzenden Einrichtungen sowie Freizeitangeboten für Familien.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Feriengebiet Rheingoldpark“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textfestsetzungen sowie Begründung) entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 26.01.2026 in der Zeit vom 09.02.2026 bis 11.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.

Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Stadt Sankt Goar zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung

aufrufen.

Sankt Goar, 30.01.2026
Stadt Sankt Goar
Falko Hönisch, Stadtbürgermeister