Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gondershausen hat in seiner Sitzung am 25.02.2022 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“ einzuleiten, den Planentwurf erörtert und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in der nachstehenden Übersicht dargestellt.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung von ca. 2,8 MW auf einer ca. 4,75 ha großen Fläche.
Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Flächen für Versorgungsanlagen, für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, usw. mit der Zweckbestimmung Deponie gem. § 5 Abs.2 Nr. 4 BauGB ausgewiesen.
Aufgrund des Einleitungsbeschlusses und der Beschlüsse zum Planentwurf erfolgte in der Zeit vom 24.06.2022 bis 25.07.2022 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat Gondershausen in seiner Sitzung am 20.12.2022 beraten und abgewogen sowie die Durchführung der weiteren Beteiligungsverfahren beschlossen.
Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2022 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textfestsetzungen, Begründung, Vorhabenplan und Vorhabenbeschreibung, Begründung, Umweltbericht, Biotoptypenkartierung, Erfassung Brutvögel,) sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 24.02.2023 bis 29.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 8, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gondershausen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Gondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html
aufrufen.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
| Themenbereich | Art der Umweltinformation |
| Tiere | Angaben zur Tierartenvielfalt, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe, Erfassung relevanter Brutvorkommen im Plangebiet |
| Pflanzen | Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
| Fläche/Boden | Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe, insbesondere hinsichtlich des betroffenen Deponiestandortes. |
| Wasser | Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Wasserschutzgebiete, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Niederschlags- und Abwasser sowie Starkregenereignissen und zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Luft und Klima | Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
| Landschaftsbild / Erholung | Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe |
| Biologische Vielfalt | Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe. |
| Natura-2000-Gebiete | Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Natura 2000- Gebieten |
| Mensch, Gesundheit | Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens. |
| Kultur- und Sachgüter | Angaben zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern |
| Emissionen, Abfälle, Abwässer | Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, Abfällen, Abwässern, Angaben zu vorhandenen kartierten Altlasten im Plangebiet. |
| Umweltaussagen übergeordneter Planungen | Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten |
| Wechselwirkungen | Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Anmerkung:
Die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange können dem Beschlussauszug über die Würdigung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren entnommen werden.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB keine Anregungen oder Stellungnahmen mit umweltbezogener Informationen eingegangen.