Ab Mittwoch, den 01.03.2023, wird die Verkehrsregelung der Heerstraße und der Oberstraße in St. Goar entsprechend den Vorjahren wieder von einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Fußgängerzone umgewandelt.
Inhaber mit einer Durchfahrtsgenehmigung dürfen die Heer- und Oberstraße in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr bei dringenden Gründen befahren. Diese Genehmigung ist im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen und auf Verlangen zur Überprüfung vorzuzeigen.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass das Parken in den gekennzeichneten Flächen und die Durchfahrt in der Heerstraße nur noch von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr erlaubt ist. Zwischen 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr darf in diesem Bereich nicht geparkt werden.
Der Lieferverkehr ist von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr gestattet.