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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Thörlingen

Nachdem der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Thörlingen am 07.02.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat mit ihrer Ersatzvornahme vom 11.01.2024 den gefassten Beschluss des Ortsgemeinderates vom 15.06.2023 sowie den Beschluss vom 18.12.2023 aufgehoben und dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Thörlingen sowie den Beigeordneten, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten die Entlastung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt auf:

a) Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):

b) Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):

c) Eigenkapital am 31.12.2021:

d) Bilanzsumme am 31.12.2021:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 19.02.2024 bis Dienstag, 27.02.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

Thörlingen, den 15.02.2024 (DS) — Jens Lukas,
Ortsgemeinde Thörlingen — Ortsbürgermeister