Die Kreisverwaltung hat in Absprache mit der VG Hunsrück-Mittelrhein und dem Verkehrsunternehmen KVG Zickenheiner GmbH der Ortsgemeinde Leiningen mitgeteilt, dass eine Anfahrt der Haltestelle in Lamscheid, ohne Stellung von Einweisern oder Umsetzung der Auflagen zur Durchführung einer Rundfahrt, leider zukünftig nicht mehr möglich ist.
Es ist beabsichtigt, die ÖPNV Fahrten mit dem Ende der Osterferien zum 03.04.2024 einzustellen.
Im Rahmen der Schülerbeförderung können die Eltern einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zur nächstgelegenen Haltestelle beantragen. Für die Beförderung zur Kita kann ebenfalls ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung beantragt werden. Die Kreisverwaltung wird die betroffenen Erziehungsberechtigten entsprechend informieren.
Sollte die Stellung von Einweisern möglich sein, bitte ich um Mitteilung bis 29.02.2024.
Die Kreisverwaltung bedauert, dass Sie uns keine andere Lösung anbieten kann und Frau Bamberger steht für Fragen gerne zur Verfügung 0 67 61 82 204.
Mit dem Einbau von vom TÜV zugelassenen Fahrerassistenzsystem dürfen Büsse rückwärts fahren. Das Busunternehmen muss jedoch zustimmen. Da die Fa. Zickenheiner dies jedoch nicht möchte, und die Assistenzsysteme bei der Ausschreibung von der Kreisverwaltung nicht bedacht wurden, soll Lamscheid jetzt nicht mehr angefahren werden. Was über 40 Jahre möglich war, funktioniert jetzt leider nicht mehr. Ein gesetzlicher Rahmen für vollautomatisierte Fahrzeuge steht bereits, und bei uns dürfen Busse keine 5 m rückwärts um die Ecke fahren?!
Wir prüfen jetzt u. a. eine Rundfahrt als Einbahnstraße am See vorbei nach Lamscheid. Für andere Vorschläge bin ich dankbar und bin unter buergermeister.leiningen@web.de oder täglich ab 17:00 Uhr unter 01 59 024 121 01 zu erreichen.