Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einwohnerinformation über die Sitzung des Stadtrats Sankt Goar am 29.01.2025

Sachstandsinformation zum städtebaulichen Konzept Feriengebiet Rheingoldblick

Der Rat der Stadt Sankt Goar nahm das vom Ingenieurbüro Planwerk Häuser vorgestellte städtebauliche Konzept zum Feriengebiet Rheingoldblick positiv zur Kenntnis.

Annahme von Zuwendungen

Der Stadtrat stimmte der Annahme einer Spende über 250,- € als Zuschuss für die Heimatpflege in der Stadt Sankt Goar zu.

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sankt Goar

Der Stadtrat der Stadt Sankt Goar beschloss die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sankt Goar.

Auf die gesonderte Veröffentlichung der Satzung wird verwiesen.

Auftragsvergabe nach VOB (Bauleistungen);

Der Stadtrat Sankt Goar beschloss, die Lieferungen und Leistungen für das Gewerk „Gerüstbauarbeiten“ für den dritten Bauabschnitt von Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Burg Rheinfels an die wirtschaftlichste Bieterin mit einer Auftragssumme von 233.732,71 Euro brutto zu vergeben.

Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal

Der Stadtrat Sankt Goar beschloss, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal zuzustimmen.

Neubau Dorfgemeinschaftshaus Sankt Goar-Biebernheim - Standortvarianten

Der Stadtrat beschloss die neue Standortvariante zu untersuchen und eine Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu beauftragen. Der Stadtrat bekundete sein Interesse am Erwerb des alternativen Standortes „An der Bach 1“ zum Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Sankt Goar-Biebernheim und beauftragte die Verwaltung, ein Angebot zur notwendigen Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einzuholen. Der Stadtrat ermächtigte den Stadtbürgermeister darüber hinaus zur Auftragserteilung der Erweiterung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis zu einer Summe von 15.000 Euro.