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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2023 folgende Abgaben fällig waren:

Grundsteuer

I. Quartal 2023

Hundesteuer

I. Quartal 2023

Gewerbesteuer

I. Quartal 2023

Krankenpflegeverein

I. Quartal 2023

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Sie werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein zu überweisen.

Ansonsten werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage

ab gerechnet 1 von Hundert des

auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein — 
-Verbandsgemeindekasse-  —  Sven Gras, stellv. Kassenverwalter