Die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2023 folgende Abgaben fällig waren:
| Grundsteuer | I. Quartal 2023 |
| Hundesteuer | I. Quartal 2023 |
| Gewerbesteuer | I. Quartal 2023 |
| Krankenpflegeverein | I. Quartal 2023 |
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Sie werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein zu überweisen.
Ansonsten werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 von Hundert des
auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.