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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates sowie für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters in der Stadt Emmelshausen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 06.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09.06.2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Emmelshausen sind 20 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 40 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 40 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahl-vorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats und der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters sind bei der Gemeindewahlleiterin

Stadtbürgermeisterin

Andrea Mallmann

Rathausstr. 1

56281 Emmelshausen

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

Verwaltungsstelle Emmelshausen, Rathausstr. 1, 56281 Emmelshausen

oder Verwaltungsstelle Oberwesel, Rathausstr. 6, 55430 Oberwesel

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22.04.2024, 18:00 Uhr,

ab.

Emmelshausen, den 15.02.2024
Gemeindewahlleiterin
Andrea Mallmann
Stadtbürgermeisterin