Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 06.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 09.06.2024 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Oberwesel sind 20 Ratsmitglieder zu wählen.
Bei der am 09.06.2024 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind in den Ortsbezirken Dellhofen, Engehöll und Langscheid jeweils 7 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 40 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 40 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahl-vorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbeiräte der Ortsbezirke Dellhofen, Engehöll und Langscheid dürfen jeweils höchstens 14 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in den Ortsbezirken Dellhofen, Engehöll und Langscheid darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag zu den Ortsbeiräten der Ortsbezirke Dellhofen, Engehöll und Langscheid sowie die Wahlvorschläge für die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher in den Ortsbezirken Dellhofen, Engehöll und Langscheid bedürfen keiner Unterzeichnung von wahlberechtigten Personen (Unterstützungsunterschriften), da sie hiervon gemäß § 16 Abs. 2 und § 62 Abs. 1 KWG befreit sind.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats, der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters und der Ortsbeiräte sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher sind beim Gemeindewahlleiter
Stadtbürgermeister
Marius Stiehl
Rathausstr. 3
55430 Oberwesel
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Verwaltungsstelle Emmelshausen, Rathausstr. 1, 56281 Emmelshausen
oder Verwaltungsstelle Oberwesel, Rathausstr. 6, 55430 Oberwesel
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 22.04.2024, 18:00 Uhr,
ab.