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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Friedhofsangelegenheit

Grabmalprüfungen werden im März durchgeführt

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.

Die Prüfungen auf den nachstehenden Friedhöfen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

sind in der Zeit vom 01. - 08. März vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor aus Dichtelbach durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten.

Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.Grabsteininspektor.de

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein