Öffnungszeiten an den Fastnachtstagen
Am Rosenmontag, 03.03.2025, und Fastnachtdienstag, 04.03.2025, bleibt das Amtsgericht St. Goar ganztägig geschlossen.
Für Eilsachen ist am Montag das Amtsgericht in Koblenz zuständig.
Am Dienstag ist für unaufschiebbare Fälle in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr ein Eildienst beim Amtsgericht St. Goar eingerichtet.