Bei der Landtagswahl stehen dem Wahlberechtigten zwei Wege der Stimmabgabe offen: die Urnenwahl am Wahltag selbst ist der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Ebenso besteht für den Wahlberechtigten die Möglichkeit, im Zuge der Briefwahl seine Stimme abzugeben, wenn man am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen kann oder möchte.
Das für Sie vorgesehene Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, stimmberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
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Zur Briefwahl weisen wir auf Folgendes hin:
Wahlberechtigte, die bei der Wahl zum Landtag am 22.03.2026 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich, elektronisch per E-Mail an wahlen@vg-hm.de, per Fax oder online unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=113 beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen wiederum spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder dem für den Wahlberechtigten vorgesehenen Wahllokal eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Um mit den Postlaufzeiten verbundene Unsicherheiten zu vermeiden, können bei persönlicher Vorsprache im Wahlamt die Briefwahlunterlagen direkt an den Wahlberechtigten oder einen von ihm Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Auch ist es für Wahlberechtigte möglich, den Stimmzettel vor Ort auszufüllen und den Wahlbrief direkt wieder abzugeben.
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Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Verwaltungsstelle Oberwesel
Rathausstr. 6
55430 Oberwesel
Kontakt:Tel. 06747/121-463 und -438
E-Mail: wahlen@vg-hm.de