Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

FriedhofsangelegenheitStandsicherheit von Grabanlagen überprüfen

Standsicherheit von Grabanlagen überprüfen

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist die Nutzungsberechtigten bzw. die Verantwortlichen von Grabanlagen auf ihre Pflicht hin, zweimal jährlich nach Ablauf der Frostperiode im Frühjahr und vor Beginn der Frostperiode im Herbst, die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen oder fachmännisch überprüfen zu lassen.

Die Nutzungsberechtigten/Verantwortlichen sind verpflichtet, die Grabanlagen stets in einem standsicheren Zustand zu halten. Entsprechend dieser Verpflichtung haften sie für Schäden, die durch einen nicht sachgemäßen Zustand von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht werden. Festgestellte Mängel sind sofort fachgerecht beheben zu lassen.

Darüber hinaus obliegt dem jeweiligen Friedhofsträger eine Überwachungspflicht dahingehend, dass die Grabnutzungsberechtigten/Verantwortlichen der Grabstätten ihren Pflichten auch nachkommen. Der Friedhofsträger hat daher alljährlich alle Grabsteine mit einer Druckprobe zu kontrollieren. Eine bloß äußerliche Sichtkontrolle genügt nicht. Dies bedeutet, dass - in der Regel durch geeignetes Gerät - zu überprüfen ist, ob der Grabstein noch sicher steht oder ob alsbald mit einem Umstürzen zu rechnen ist. Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten, werden die einzelnen Friedhofsträger im Sommer 2023 die Grabstätten fachkundig überprüfen.

Deshalb die Bitte an alle Grabnutzungsberechtigten/Verantwortlichen im Vorfeld die Grabmale zu überprüfen und etwaige Mängel zu beheben.

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein —