Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächensolarpark Frohnberg“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Emmelshausen, Flur 20, Flurstücke Nummern 100 tlw., 101 tlw., 142 tlw..
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Freiflächensolarpark Frohnberg“ tragen.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer ca. 7 ha großen Fläche.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Stadt Emmelshausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Die überplante Fläche wurde im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen bereits 2012 über die 7. Änderung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sonnenenergienutzung dargestellt. Die Planung entspricht damit der Flächennutzungsplanung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächensolarpark Frohnberg“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Begründung, Biotop und Nutzungstypenplan) entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 10.10.2022 in der Zeit vom 10.03.2023 bis 12.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12+- 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 8, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Für den Besuch des Rathauses ist eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeiten der Bauverwaltung unter der Tel.-Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail: bauen@vg-hm.de erforderlich.
Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Stadt Emmelshausen zu unterrichten. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html
aufrufen.