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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Zweckverbände in der VG Emmelshausen

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim

Nachdem der Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim am 05.11.2024 durch den gewählten Rechnungsprüfer nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher (soweit er Vertretung vorgenommen hat) sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt auf:

Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):

-881,31 €

Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):

-320.180,79 €

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:

881,31 €

Bilanzsumme:

551.487,01 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht liegt in der Zeit von Mittwoch, 05.03.2025 bis Donnerstag, 13.03.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

Emmelshausen, den 21.02.2025 (DS) — Winfried Erbes,
Verbandsvorsteher