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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Grundsteuer sowie Landwirtschaftskammerbeitrag und Kirchensteuer

Gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz in der zuletzt gültigen Fassung wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für den Landwirtschaftskammerbeitrag sowie die Kirchensteuer auf Grundbesitz.

Ein neuer Bescheid wird nur noch erstellt, wenn sich Änderungen (z.B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben.

Die Steuern und Abgaben sind zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. - bei Jahreszahlern zum 01.07. - an die Verbandsgemeindekasse Kirchberg zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeiten der Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 entnehmen Sie bitte aus dem zuletzt ergangenen Steuer - und Abgabenbescheid.

Zur Erleichterung der Zahlungen wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse oder auf unserer Homepage unter www.kirchberg-hunsrueck.de. Bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Gegen diese Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, erhoben werden.

Kirchberg, den 02.01.2023 — 
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück) —