1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohren hatte am 05.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Eisenkaul“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
Vorgesehen ist, für die Fläche des Lebensmittelmarktes in der Michael-Felke-Straße anstelle des Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ nach § 11 Absatz 3 BauNVO festzusetzen. Ergänzend erfolgen Festlegungen zu den zulässigen Sortimenten des Einzelhandelsangebots sowie Anpassungen bezüglich der Höhe baulicher Anlagen und der Grundflächenzahl. Dadurch werden in einem abgegrenzten Umfang Erweiterungen für den Einzelhandelsbetrieb ermöglicht.
Da die Voraussetzungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gegeben sind, sollen die Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung Anwendung finden.
Folgende Grundstücke in der Gemarkung Sohren sind von der Planänderung betroffen:
Flur 18 Flurstücke 1/37 und 1/38.
Das Plangebiet ist aus den unter 3) abgedruckten Übersichtskarten ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.
Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚Auf der Eisenkaul‘, 4. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.
2) Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohren hat in der Sitzung am 03.11.2022 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Eisenkaul“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Eisenkaul“ der Ortsgemeinde Sohren liegt mit der Begründung gemäß § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
13. Januar 2023 bis einschließlich 13. Februar 2023
durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Ortsgemeinde Sohren vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.
Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.
Bezüglich unserer vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.
Gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 13.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB ergaben sich im Rahmen der bisherigen Bearbeitung nicht, so dass sich eine Veröffentlichung erübrigt.
Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen, eine Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung auf Umweltbelange ist davon unabhängig in der Begründung dokumentiert. Die Erstellung eines Umweltberichts und Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind bei dieser Verfahrensart ebenfalls nicht erforderlich.
3) Übersichtskarten zum Plangebiet
Aus den nachfolgenden Übersichtskarten ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dienen nur der besseren Orientierung:
Lage / Standort des Änderungsbereichs:
Abgrenzung Geltungsbereich:
Hinweis:
Mit Wirkung vom 01.01.2023 tritt die Verbandsordnung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn in Kraft, wodurch auch die Aufgaben der verbindlichen Bauleitplanung für Gewerbe- und Sondergebiete der Ortsgemeinde Sohren übernommen werden. Das vorliegende Planungsverfahren mit den nachfolgenden Beschlüssen wird ab diesem Zeitpunkt vom Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn weitergeführt, wobei die Verwaltungsgeschäfte unverändert von der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg wahrgenommen werden.