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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“

1.) Bekanntmachung:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Belg hat am 19.02.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“ als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“ umfasst die Grundstücke Flur 4 Flurstücke 52/2, 52/4, 52/5 (teilweise), 53 (teilweise) und 87 sowie Flur 13 Flurstücke 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 7/1 (teilweise), 7/2 (teilweise), 8/1, 8/3, 8/4, 69/1, 69/2 (teilweise), 119 (teilweise), 120, 125 und 127. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist der Planzeichnung auf der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes „An der Buch“ zu entnehmen.

Ergänzend zu der Benennung der betroffenen Grundstücke wird nachfolgend eine Übersichtskarte abgedruckt, die die Zuordnung des Bebauungsplangebietes erleichtern soll; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Buch“ der Ortsgemeinde Belg gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, Zimmer 418, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben ist auch eine Veröffentlichung der Unterlagen auf unserer Internetseite („www.kirchberg-hunsrueck.de“; unter „Menü / Gemeinden / Ortsgemeinden / Belg / Bebauungspläne“, im Geoportal des Rhein-Hunsrück-Kreises („www.geoportal-rheinhunsrueck.de“; unter „Fachkarten / Bauleitplanung“) und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („www.geoportal.rlp.de“; unter „Suche: Bebauungsplan Belg“) vorgesehen (§10 a Absatz 2 BauGB).

2.) Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB sowie ein Mangel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde (Ortsgemeinde Belg, 56858 Belg, oder Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg) unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Absatz 6 Satz 2 Ziffer 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56858 Belg, den 27. Februar 2024
Ortsgemeinde Belg
Karl-Heinz Schneider
Ortsbürgermeister