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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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SATZUNG über die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sohrschied vom 23.01.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sohrschied hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

Der § 13a der Friedhofssatzung wird unter Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung von 2 Aschen gestattet werden kann.

55487 Sohrschied, den 23.01.2025
Ortsgemeinde Sohrschied
Sonja Renzler Dienstsiegel
(Ortsbürgermeisterin)
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.