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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung des Reihengrabfeldes T auf dem Friedhof der Stadt Kirchberg

Die Stadt Kirchberg beabsichtigt, die Wiederbelegung des Reihengrabfeldes T, da die satzungsmäßige Ruhezeit von 30 Jahren abgelaufen ist bzw. in den nächsten 3 Monaten abläuft.

Es handelt sich um nachfolgende Grabstätten:

Reihe V:

Grab-Nr. 01 - Meteling, Maria Helene

Grab-Nr. 03 - Bonjean, Franziska

Reihe VI:

Grab-Nr. 01 - Seibel, Thomas

Grab-Nr. 02 - Stumm, Martha und Schramm, Emma

Grab-Nr. 03 - Bils, Heinz

Grab-Nr. 04 - Weinbender, Leo

Reihe VII:

Grab-Nr. 01 - Fuchß, Katharina

Grab-Nr. 03 - Hiltenkamp, Franz

Reihe VIII:

Grab-Nr. 01 - Lamby, Ella Ottilie

Grab-Nr. 02 - Köhler, Robert

Grab-Nr. 03 - Piroth, Maria Anna Katharina

Grab-Nr. 04 - Leppinius, Herbert Fritz Wilhelm

Die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG der Verstorbenen in den o.g. Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens

30. Juni 2023 abzuräumen. Die Grabmale und Einfassungen einschließlich der Betonfundamente sind durch eine zugelassene Fachfirma entfernen zu lassen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist. Die Verantwortlichen können, gegen Zahlung der in der geltenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kirchberg festgelegten Gebühr, die Stadt Kirchberg mit der Abräumung und Einebnung beauftragen.

Falls die Verantwortlichen der Aufforderung zur Grabräumung und Einebnung nicht fristgerecht nachkommen, kann die Stadt Kirchberg die notwendigen Maßnahmen auf deren Kosten ausführen lassen.

Friedhofsverwaltung
Stadt Kirchberg