Die Stadt Kirchberg beabsichtigt, die Wiederbelegung des Reihengrabfeldes T, da die satzungsmäßige Ruhezeit von 30 Jahren abgelaufen ist bzw. in den nächsten 3 Monaten abläuft.
Es handelt sich um nachfolgende Grabstätten:
Reihe V:
Grab-Nr. 01 - Meteling, Maria Helene
Grab-Nr. 03 - Bonjean, Franziska
Reihe VI:
Grab-Nr. 01 - Seibel, Thomas
Grab-Nr. 02 - Stumm, Martha und Schramm, Emma
Grab-Nr. 03 - Bils, Heinz
Grab-Nr. 04 - Weinbender, Leo
Reihe VII:
Grab-Nr. 01 - Fuchß, Katharina
Grab-Nr. 03 - Hiltenkamp, Franz
Reihe VIII:
Grab-Nr. 01 - Lamby, Ella Ottilie
Grab-Nr. 02 - Köhler, Robert
Grab-Nr. 03 - Piroth, Maria Anna Katharina
Grab-Nr. 04 - Leppinius, Herbert Fritz Wilhelm
Die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG der Verstorbenen in den o.g. Grabstätten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens
30. Juni 2023 abzuräumen. Die Grabmale und Einfassungen einschließlich der Betonfundamente sind durch eine zugelassene Fachfirma entfernen zu lassen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist. Die Verantwortlichen können, gegen Zahlung der in der geltenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kirchberg festgelegten Gebühr, die Stadt Kirchberg mit der Abräumung und Einebnung beauftragen.
Falls die Verantwortlichen der Aufforderung zur Grabräumung und Einebnung nicht fristgerecht nachkommen, kann die Stadt Kirchberg die notwendigen Maßnahmen auf deren Kosten ausführen lassen.