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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Kirchberg zur Änderung von Flurbereinigungsplänen

Der Stadtrat Kirchberg hat am 15.12.2022 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit § 58 Abs. 4 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern vom 08.03.2023, Az.: 31.1, 653/40 Nr. 416 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die im Eigentum der Stadt Kirchberg stehenden Wirtschaftswege in der

Gemarkung Kirchberg,

Flur 56

Flurstücke 12/6, 15 und 19 (teilweise)

werden eingezogen und von ihrer bisherigen Nutzung als „Weg“ entbunden. Die Wegeflächen sind in der beiliegenden Flurkarte rot dargestellt. Die Flurkarte ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

55481 Kirchberg, den 10.03.2023 — Manfred Kahl
Stadt Kirchberg — 1. Beigeordneter

Anlage - Flurkarte (Auszug):

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55481 Kirchberg, 10.03.2023  — Manfred Kahl
Stadt Kirchberg  — 1. Beigeordneter