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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen

des Landrats des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags -

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
55469 Simmern, 20.02.2024
Volker Boch
Landrat zugleich als Kreiswahlleiter