Bestätigung der Auflösung des Zweckverbandes durch die Aufsichtsbehörde nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
Der Zweckverband Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75 wird aufgelöst.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Einrichtungsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KomZG bestätigt hiermit nach § 11 Abs. 1 KomZG die Auflösung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75.
Die Auflösung wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wirksam.