Die Ortsgemeinde Sohrschied beabsichtigt, die Reihengräber aller bis Ende 1985 Verstorbenen, deren Ruhefrist (40 Jahre) abgelaufen ist, zu entfernen.
Die zur Grabpflege verpflichteten Angehörigen der Verstorbenen in den noch vorhandenen Gräbern werden hiermit aufgefordert, die Gräber bis spätestens 30.09.2025 abzuräumen, Grabmäler, Einfassungen und Abdeckungen einschließlich Betonfundamenten zu entfernen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist.
Wenn die Angehörigen bzw. die zur Pflege der Gräber Verpflichteten dieser Aufforderung zur Grababräumung nicht fristgerecht nachkommen, kann die Ortsgemeinde Sohrschied die notwendigen Maßnahmen auf deren Kosten ausführen lassen, wobei die Grabmäler usw. entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers übergehen können.