Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 517.400 Euro | 507.650 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 571.300 Euro | 506.250 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -53.900 Euro | 1.400 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -32.150 Euro | 23.550 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 22.500 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 61.850 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -39.350 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 71.500 Euro | -23.550 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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| 2026 | 2027 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 345 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | ||
| 1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG) | 465 v.H. | 465 v.H. |
| 2. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) | 465 v.H. | 465 v.H. |
| 3. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) | 930 v.H. | 930 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
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| 2026 | 2027 |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 36 € | 36 € |
| - für den zweiten Hund | 72 € | 72 € |
| - für jeden weiteren Hund | 96 € | 96 € |
| - und für jeden gefährlichen Hund | 360 € | 360 € |
Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.862.495 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.863.095 Euro und zum 31.12. 2026 2.809.195 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.2026 bis 23.03.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.