zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin am 21.04.2026
Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer / die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der
Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet am Dienstag, den 21.04.2026 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in
Schwarzen statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/ der Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |