Die Verbandsversammlung hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 549.600 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 515.900 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 33.700 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 173.250 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 173.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.098.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -925.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 751.750 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 847.000 Euro Zusammen auf 847.000 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €
Für die Verbandseinrichtungen werden Benutzungsgebühren und Grundgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 sowie der Entgeltsatzung -Wasserversorgung- erhoben. Gemäß §§ 2 Absatz 1 und 7 – 9 KAG werden folgende laufende
Entgelte festgesetzt:
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| Netto- entgelt | Umsatz- steuer | Brutto- entgelt | |
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| € | % | € | € |
| 1. | Wiederkehrender Beitrag je m2 beitragspflichtiger Fläche | 0,06 | 7 | 0,00 | 0,06 |
| 2. | Benutzungsgebühr für Standrohrzähler täglich | 1,00 | 7 | 0,07 | 1,07 |
| 3. | Kaution für Standrohrzähler | 1.000,00 | 0 | 0,00 | 1.000,00 |
| 4. | Verbrauchsgebühr je cbm Wasser | 1,70 | 7 | 0,12 | 1,82 |
| 5. | Einmalige Beiträge Wasserversorgung |
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| 5.1 | Durchschnittsatz je qm beitrags- pflichtige Fläche (40 % Vollgeschoss- zuschlag) | 4,65 | 7 | 0,33 | 4,98 |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.395.804 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.460.804 Euro und zum 31.12.2024 1.494.504 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 KomZG in Verbindung mit § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.03.2024 vorgelegt worden. Die nach § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Die nach § 7 Abs. 1 KomZG in Verbindung mit § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2024 wird erteilt: Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von — 840.000,00 €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.2024 bis 22.04.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.