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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der ZV Gemeinden Flughafen Hahn für das Jahr 2024 vom 05.04.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 430.200 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 430.200 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.310.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.700.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -3.390.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.390.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  3.390.000 Euro

Zusammen auf  — 3.390.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 558.700,32 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 452.192 Euro. und zum 31.12.2024 452.192 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

ZV Gemeinden Flughafen Hahn, 05.04.2024
Peter Müller, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO und § 103 abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Die nach § 7 Abs. 1 KomZG in Verbindung mit § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltsatzung 2024 wird erteilt:

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von 3.390.000,-- Euro.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.2024 bis 22.04.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 202 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

ZV Gemeinden Flughafen Hahn, 05.04.2024
Peter Müller, Verbandsvorsteher