Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 430.200 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 430.200 Euro
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.310.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.700.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -3.390.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.390.000 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 3.390.000 Euro
Zusammen auf — 3.390.000 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 558.700,32 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 452.192 Euro. und zum 31.12.2024 452.192 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO und § 103 abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Die nach § 7 Abs. 1 KomZG in Verbindung mit § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltsatzung 2024 wird erteilt:
Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von 3.390.000,-- Euro.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.2024 bis 22.04.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 202 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.