Am Freitag, den 26.04.2024, findet um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses in Schönborn eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schönborn/Oppertshausen/Rödern statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen werden.
Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer Grundfläche ist, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schönborn/Oppertshausen/Rödern gehört. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Versammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst-oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person auf sich vereinigen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Ortsbürgermeisters über die Verwendung der Jagdpacht |
| 3. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht |
| 4. | Verschiedenes |