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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gemünden für das Jahr 2024 vom 15.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.743.850 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.646.850 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 97.000 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 188.550 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.497.100 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.620.650 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -123.550 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -65.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 Euro

verzinste Kredite auf 116.000 Euro

Zusammen auf 116.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A 390 v. H.

- Grundsteuer B 490 v. H.

- Gewerbesteuer 410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 48 €

- für den zweiten Hund 84 €

- für jeden weiteren Hund 08 €

- und für jeden gefährlichen Hund 720 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 6.196.439 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.196.439 Euro und zum 31.12.2024 6.293.439 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Gemünden
Gemünden, den 15.04.2024
Chudy-Endres, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.04.2024 bis 29.04.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Gemünden
Gemünden, den 15.04.2024
Chudy-Endres, Ortsbürgermeisterin