Die Nutzungsberechtigten der Gräber mit der abgelaufenen Liegezeit von 30 Jahren (nach 1995) werden gebeten, sämtlichen Grabstätten bis zum 31.Juli komplett zu entfernen. Sollte dies nicht eigenständig möglich sein, kann dies seitens der Gemeinde gegen Kostenbeteiligung erfolgen. Diejenigen, die mit der Grabpflege der anderen Gräber überfordert sind, können die Grabstätte bereits auch nach der gesetzlichen Mindestliegezeit von 15 Jahren beseitigen. Ich bitte in jedem Fall, die Gemeindeverwaltung über das erfolgte Entfernen der Grabmale zu informieren.
Auf den freigewordenen Flächen wird Wiese eingesät.
Dies betrifft folgende Grabstätten:
| Feld | Reihe | Grabnummer |
| D | 3 | 1 |
| D | 3 | 2 |
| D | 3 | 3 |
| D | 3 | 4 |
| D | 3 | 5 |
| D | 3 | 6 |
| D | 2 | 12 |
| D | 2 | 13 |
| D | 2 | 14 |
Wiesengräber und „Hain der Erinnerung“
Das Mähen auf dem Friedhof hat begonnen. Bitte den Grabschmuck auf und neben der Urnen - und Reihenwiesengräber entfernen! Nach der aktuellen Friedhofssatzung ist das Aufstellen von Grabschmuck ausschließlich in der mähfreien Zeit gestattet. Sollte doch noch Grabschmuck vorhanden sein, kann darauf bei der Pflege keine Rücksicht genommen werden.
Bei den Wiesengräbern bitte auch zusätzliche Holzkreuze entfernen.