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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „In den Gärten II“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hatte am 19.05.2022 beschlossen, für den Bereich zwischen dem Baugebiet „In den Gärten“ und der Bebauung südlich der „Graf-Simon-Straße“ einen Bebauungsplan für Wohnbebauung aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB).

Vorgesehen ist als Art der baulichen Nutzung grundsätzlich ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für eine Baureihe entlang der Bundesstraße 421 soll die Mischgebietsnutzung nach § 6 BauNVO weitergeführt werden, die im südlich gelegenen Baugebiet „In den Gärten“ bereits festgesetzt ist und bei der damaligen Planung die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen u.a. des Straßenverkehrs berücksichtigte.

Da die Voraussetzungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gegeben sind, sollen die Vorschriften des § 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung Anwendung finden.

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Kirchberg sind von der Planung betroffen:

Flur 48 Flurstücke 69/3, 69/6, 70/1, 72, 73 und 108/1.

Das Plangebiet ist aus den unter 3) abgedruckten Übersichtskarten ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen des vorgesehenen Bebauungsplanes ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan ‚In den Gärten II‘“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg hat in der Sitzung am 23.02.2023 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „In den Gärten II“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „In den Gärten II“ der Stadt Kirchberg liegt mit der Begründung gemäß § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

05. Mai 2023 bis einschließlich 05. Juni 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der von der Stadt Kirchberg vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben. Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden. Bezüglich unserer vollständigen Adresse bei schriftlicher Stellungnahme wird auf die weiteren Angaben im nachfolgenden Text verwiesen. Eine elektronische Abgabe kann durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen. Die elektronische Erklärung stellt eine Alternative zu der daneben möglichen persönlichen Vorsprache und Erklärung zur Niederschrift dar.

Gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 05.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung wurde nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen, eine Beurteilung der Auswirkungen der Planänderung auf Umweltbelange ist davon unabhängig in der Begründung dokumentiert. Dort sind auch Aussagen zur Immissionssituation aufgenommen (Straßenverkehr, Landwirtschaft, Gewerbe, Sportstätten). Weitergehende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB ergaben sich im Rahmen der bisherigen Bearbeitung nicht, so dass sich eine Veröffentlichung erübrigt. Die Erstellung eines Umweltberichts und Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind bei dieser Verfahrensart ebenfalls nicht erforderlich.

3) Übersichtskarten zum Plangebiet

Aus den nachfolgenden Übersichtskarten ist das Plangebiet zu ersehen; sie sind nicht verbindlich, sondern dienen nur der besseren Orientierung:

Lage / Standort des Bebauungsplangebietes:

Abgrenzung Geltungsbereich:

55481 Kirchberg Hunsrück), den 20.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchberg (Hunsrück)
Peter Müller
Bürgermeister