| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 |
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 309, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@kirchberg-hunsrueck.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.