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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kludenbach für die Jahre 2024 und 2025 vom 24.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

416.700 €

358.950 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

284.700 €

307.750 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

132.000 €

51.200 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

155.200 €

75.200 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

87.000 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

199.500 €

22.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-112.500 €

-22.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-42.700 €

-53.200 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

300 v. H.

300 v. H.

- Grundsteuer B

365 v. H.

365 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24 €

24 €

- für den zweiten Hund

36 €

36 €

- für jeden weiteren Hund

60 €

60 €

- und für jeden gefährlichen Hund

350 €

350 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.649.196 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.664.896 Euro und zum 31.12. 2024 1.796.896 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Kludenbach
Kludenbach, den 24.04.2024
Mähringer-Kunz
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Kludenbach
Kludenbach, den 24.04.2024
Mähringer-Kunz
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister