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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maitzborn für die Jahre 2024 und 2025 vom 24.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

214.750 Euro

215.200 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

307.350 Euro

213.050 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-92.600 Euro

2.150 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-84.300 Euro

10.300 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.500 Euro

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.600 Euro

6.600 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.100 Euro

-6.600 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

90.400 Euro

-3.700 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

385 v. H.

385 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für jeden Hund

42 €

42 €

- für jeden gefährlichen Hund

420 €

420 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 857.617 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

beträgt 861.367 Euro und zum 31.12. 2024 768.767 Euro.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Maitzborn
Maitzborn, den 24.04.2024
Förster-Hoemberg
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Maitzborn
Maitzborn, den 24.04.2024
Förster-Hoemberg
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister