Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.785.500 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.741.150 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 44.350 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 90.900 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 171.750 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 48.750 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 123.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -213.900 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 48 € |
| - für den zweiten Hund | 72 € |
| - für jeden weiteren Hund | 90 € |
| - und für jeden gefährlichen Hund | 480 € |
Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 4.347.700 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023
beträgt 4.025.600 Euro und zum 31.12.2024 4.069.950 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Ortsgemeinde Laufersweiler
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.