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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Simmern/Hunsrück für die Jahre 2024 und 2025 vom 20.03.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der aktuell geltenden Fassung in Verbindung mit § 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der aktuellen Fassung und der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Simmern/Hunsrück in der aktuell geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.545.600 €

3.322.100 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.545.600 €

3.322.100 €

das Jahresergebnis auf

0 €

0 €

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.597.020 €

2.929.120 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.491.460 €

2.823.560 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

105.560 €

105.560 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-105.560 €

-105.560 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Verbandsumlage

Der Umlageschlüssel für die Berechnung der Verbandsumlage zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten wird jährlich anhand der Schmutzwassermenge des Vorvorjahres ermittelt und für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Die Festlegung des Umlageschlüssels für das Haushaltsjahr 2025 ist vorläufig und erfolgt durch gesonderten Beschluss anhand der Jahresschmutzwassermenge des Jahres 2023.

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0,00 Euro. Gleiches gilt auch für den voraussichtlichen Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 und zum 31.12.2025.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Abwasserzweckverband Simmern/Hunsrück
Simmern, 20.03.2024
Gez.
Michael Boos
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben 03.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 06.05.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 16.05.2024 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, Zimmer 107, öffentlich aus.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung oder Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, 24.04.2024
Michael Boos
Verbandsvorsteher