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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Abräumung von Gräbern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Lindenschied

In §17 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Lindenschied ist geregelt, dass Grabmale nach Ablauf der Ruhezeit zu entfernen sind. Die Ruhezeit beträgt nach §9 der Friedhofssatzung 30 Jahre.

Der Ortsgemeinderat von Lindenschied hat in seiner Sitzung vom 02.04.2025 beschlossen, dass ein größeres Grabfeld mit Reihengräbern, deren Ruhezeiten abgelaufen sind, geräumt werden soll.

Es handelt sich hierbei um das nördliche Grabfeld des Friedhofes; in dem nachfolgenden Luftbild rot umrandet:

Laut der Friedhofssatzung sind für das Abräumen die Berechtigten verantwortlich. Aus formellen Gründen erfolgt deshalb durch diese Bekanntmachung die Aufforderung, die Grabstätten spätestens bis zum 15.07.2025 abzuräumen.

Die Grabmale und Einfassungen einschließlich evtl. vorhandener Betonfundamente sind zu entfernen und die Grabbeete einzuebnen, wobei der Mutterboden an Ort und Stelle zu belassen ist. Falls die Verantwortlichen dieser Aufforderung zur Grabräumung und Einebnung nicht nachkommen, kann die Ortsgemeinde Lindenschied die notwendigen Maßnahmen auf deren Kosten ausführen lassen.

Timo Ströher
Ortsbürgermeister