Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Zimmer 309, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@kirchberg-hunsrueck.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Womrath, den 08.05.2023
Dirk Auler
Ortsbürgermeister