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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis zur Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer durch die Gemeinden

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz die Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 v.H. auf 345 v.H., bei der Grundsteuer B von 365 v.H. auf 465 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v.H. angehoben.

Alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg liegen mit ihren bisherigen Steuerhebesätzen unter diesen Vorgaben. Damit sind die Gemeinden nun „aufgefordert“, ihre Steuerhebesätze rückwirkend zum 01.01.2023 anzuheben. Orientieren sich die Gemeinden nicht an den neuen Vorgaben, ergeben sich erhebliche finanzielle Nachteile. Darüber hinaus kann es bei unausgeglichenen Haushalten zur Versagung der Haushaltsgenehmigung oder der Verweigerung von Fördergeldern führen.

Den Gemeinderäten, die sich daher für eine Anhebung der Steuerhebesätze entschieden haben, ist dieser Weg nicht leicht gefallen. Die Vorgaben des Landes lassen in der Regel aber keine andere Wahl.

In den Gemeinden, die sich für eine Anhebung noch für dieses Jahr entschieden haben, werden im Laufe des Sommers neue Steuerbescheide verschickt.