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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gemünden für das Jahr 2025 vom 29. April 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

Zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

390 v. H.

- Grundsteuer B

1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG)

2. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke)

3. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke)

- Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- und für jeden gefährlichen Hund

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 5.974.140 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.071.140 Euro und zum 31.12.2025 6.071.140 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Gemünden

Gemünden, den 29.04.2025
Elke Roos
(Unterschrift)
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist

gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04. April 2025 vorgelegt worden. Zu folgenden Teilen der

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 95 Absatz 4

GemO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 GemO erteilt:

Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 200.000,00 €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09. Mai 2025 bis 19. Mai 2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann

diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Gemünden
Gemünden, den 29.04.2025
Elke Roos
(Unterschrift)
Ortsbürgermeisterin