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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Metzenhausen für die Jahre 2025 und 2026 vom 05.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende

Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

582.650 Euro

466.850 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

335.800 Euro

347.400 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

246.850 Euro

119.450 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

258.450 Euro

141.200 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

70.000 Euro

40.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

515.200 Euro

310.200 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-445.200 Euro

-270.200 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

186.750 Euro

129.000 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

345 v. H.

345 v. H.

-

Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

-

Gewerbesteuer

415 v. H.

415 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

24 €

24 €

-

für den zweiten Hund

33 €

33 €

-

für jeden weiteren Hund

42 €

42 €

-

und für jeden gefährlichen Hund

480 €

480 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.567.049 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.598.099 Euro und zum 31.12.2025 1.844.949 Euro.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

Ortsgemeinde Metzenhausen
Metzenhausen, 05.05.2025
Nick
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.2025 bis 19.05.2025 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann

diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Metzenhausen
Metzenhausen, 05.05.2025
Nick
(Unterschrift)
Ortsbürgermeister