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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lautzenhausen für das Jahr 2026 vom 04.05.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.852.950 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.845.650 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

7.300 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

65.800 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

22.700 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

466.250 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-443.550 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

377.750 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

36 €

-

für jeden weiteren Hund

72 €

-

und für jeden gefährlichen Hund

360 €

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

345 v.H.

-

Grundsteuer B

 

1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG)

465 v.H.

2. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke)

465 v.H.

3. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke)

930 v.H.

-

Gewerbesteuer

390 v.H.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.232.908 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 7.109.158 Euro und zum 31.12.2026 7.116.458 Euro.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Lautzenhausen
Lautzenhausen, den 04.05.2026
Velten
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2026 bis 19.05.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Lautzenhausen
Lautzenhausen, den 04.05.2026
Velten
Ortsbürgermeisterin