Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.852.950 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.845.650 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 7.300 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 65.800 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 22.700 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 466.250 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -443.550 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 377.750 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund | 36 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 72 € |
| - | und für jeden gefährlichen Hund | 360 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - | Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - | Grundsteuer B |
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| 1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes (BewG) | 465 v.H. | |
| 2. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) | 465 v.H. | |
| 3. für bebaute Grundstücke i.S. des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) | 930 v.H. | |
| - | Gewerbesteuer | 390 v.H. |
Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.232.908 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 7.109.158 Euro und zum 31.12.2026 7.116.458 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.05.2026 bis 19.05.2026 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.