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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung -des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002

der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002

sowie

der 1. Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung -

des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 27.05.2016

vom 23.12.2022

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und den §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 48 Abs. 4 des Landeswassergesetzes (LWG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002 und die 1. Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 27.05.2016 werden mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

§ 2

Die Satzung über die Aufhebung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

55481 Kirchberg, den 23.12.2022 — - Siegel - Harald Rosenbaum
Zweckverband Flughafen Hahn — Zweckverbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung über die Aufhebung

der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

- Allgemeine Wasserversorgungssatzung -

des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002

sowie

der 1. Änderung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

- Allgemeine Wasserversorgungssatzung -

des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 27.05.2016

vom 23.12.2022

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und den §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 48 Abs. 4 des Landeswassergesetzes (LWG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002 und die 1. Änderung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 27.05.2016 werden mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

§ 2

Die Satzung über die Aufhebung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

55481 Kirchberg, den 23.12.2022 — - Siegel - Harald Rosenbaum
Zweckverband Flughafen Hahn — Zweckverbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung über die Aufhebung

der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung -

des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002

vom 23.12.2022

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002 wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

§ 2

Die Satzung über die Aufhebung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

55481 Kirchberg, den 23.12.2022 — - Siegel - Harald Rosenbaum
Zweckverband Flughafen Hahn — Zweckverbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung über die Aufhebung

der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung -

des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002

vom 23.12.2022

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 1 Abs. 3 und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - des Zweckverbandes Flughafen Hahn vom 10.06.2002 wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

§ 2

Die Satzung über die Aufhebung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

55481 Kirchberg, den 23.12.2022 — - Siegel - Harald Rosenbaum
Zweckverband Flughafen Hahn  —  Zweckverbandsvorsteher

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.