Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde

Bebauungsplan „Im Schiffels“, 4. Änderung

- Gemarkung Büchenbeuren -

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büchenbeuren hat am 26.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Schiffels“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).

Ziel ist es, eine Teilfläche des Gewerbegebietes als Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ nach § 11 Absatz 3 BauNVO festzusetzen, um so die Ansiedlung eines Drogeriemarktes zu begünstigen und den bestehenden Einzelhandelsbetrieben Erweiterungsmöglichkeiten zu gestatten.

Ergänzend erfolgen Festlegungen zu den zulässigen Sortimenten des Einzelhandelsangebots.

Da die Voraussetzungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gegeben sind, sollen die Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 Absatz 3 BauGB Anwendung finden.

Folgende Grundstücke in der Gemarkung Büchenbeuren sind von der Planänderung betroffen:

Flur 4 Flurstücke 1/59, 1/62 und 1/74.

Das Plangebiet ist aus der unter 3) abgedruckten Übersichtskarte ersichtlich. Die konkreten Abgrenzungen der Änderungsflächen ergeben sich aus der Planzeichnung der Entwurfsfassung.

Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Im Schiffels, 4. Änderung“. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB.

2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büchenbeuren hat in der Sitzung am 25.11.2022 den vom Planungsbüro erarbeiteten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Schiffels“ mit dem unter 1) genannten Geltungsbereich als Grundlage für das Änderungsverfahren angenommen. Mit diesen Planunterlagen soll das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Schiffels“ der Ortsgemeinde Büchenbeuren liegt mit der Begründung gemäß § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

20. Januar 2023 bis einschließlich 20. Februar 2023

durch Veröffentlichung im Internet unter „www.kirchberg-hunsrueck.de“ aus. Die konkrete Fundstelle kann über die Rubriken „Menü / Rathaus / Bauen & Umwelt / Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz sind die Unterlagen ebenfalls elektronisch abrufbar (§ 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB; Fundstelle: über unsere Internetseite wie vorstehend angegeben mit dem Link „Offenlagen von Bauleitplänen nach § 4a Abs. 4 BauGB im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz“ oder über deren zentrale Internetseite „www.geoportal.rlp.de“).

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu unterrichten, sich zu der Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

Zur Berücksichtigung nach § 3 Absatz 2 BauGB können die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgegeben werden.

Eine elektronische Abgabe kann auch durch Erklärung mittels eines Formulars erreichbar über die Internetseite erfolgen.

Gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG wird neben der angeordneten Auslegung im Internet als zusätzliches Informationsangebot auch eine Einsichtnahme bei der Verwaltung angeboten. Die ausliegenden Unterlagen werden dafür in der Zeit vom 20.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 zusätzlich im Wartebereich im 3. Obergeschoss (Flurbereich Fachbereich Bauen und Umwelt / Verbandsgemeindewerke) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der nachfolgenden Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück), Marktplatz 5, 55481 Kirchberg,

möglich:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Beachten Sie den festgelegten Zeitraum, da gemäß § 4a Absatz 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

3) Übersichtskarte zum Plangebiet

Aus der nachfolgenden Übersichtskarte ist das Plangebiet zu ersehen; sie ist nicht verbindlich, sondern dient nur der besseren Orientierung:

Hinweis:

Mit Wirkung vom 01.01.2023 ist die Verbandsordnung des Zweckverbandes Gemeinden Flughafen Hahn in Kraft getreten, wodurch auch die Aufgaben der verbindlichen Bauleitplanung für Gewerbe- und Sondergebiete der Ortsgemeinde Büchenbeuren übernommen wurden.

55481 Kirchberg (Hunsrück), den 04.01.2023 — 
Verbandsgemeindeverwaltung — Harald Rosenbaum
Kirchberg (Hunsrück) — Bürgermeister