Gemäß den Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Kirchberg sind Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Alle gehaltenen Hunde in den Ortsgemeinden und in der Stadt Kirchberg unterliegen der Anmeldepflicht. Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem dritten Altersmonat und ist unabhängig von der Größe bzw. des Alters des Hundes.
Leider musste in der zurückliegenden Zeit immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Um eine vollständige Besteuerung zu erreichen und aus Gründen der Steuergerechtigkeit sowie im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, erhalten Hundehalter, die Ihre Hunde bisher nicht zur Steuer angemeldet haben, Gelegenheit dies nachzuholen.
Wer vorsätzlich oder leichtfertig als Hundehalter einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet sowie falsche Angaben macht, begeht gemäß den Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Kirchberg eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Alle Hundehalter werden daher aufgefordert, ein etwaiges Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen. Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden bzw. der Stadt Kirchberg sowie ein Anmeldeformular zur Hundesteuer finden Sie unter www.kirchberg-hunsrueck.de.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen Frau Wüllenweber (Zimmer 313,
Tel. 06763 - 910 239) vom Steueramt der Verbandsgemeinde Kirchberg zur Verfügung.