Titel Logo
Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dill für die Jahre 2023 und 2024 vom 10.05.2023

für die Jahre 2023 und 2024 vom 10.05.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

365.000 Euro

372.850 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

363.700 Euro

370.350 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

1.300 Euro

2.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

19.900 Euro

24.000 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

245.700 Euro

58.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

254.900 Euro

65.000 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-9.200 Euro

-7.000 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-10.700 Euro

-17.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2023

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

430 v. H.

430 v. H.

-

Grundsteuer B

470 v. H.

470 v. H.

-

Gewerbesteuer

440 v. H.

440 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

66,00 €

66,00 €

-

für den zweiten Hund

84,00 €

84,00 €

-

für jeden weiteren Hund

108,00 €

108,00 €

-

und für jeden gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.558.663 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt 1.558.813 Euro und zum 31.12.2023 1.560.113 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Dill
Dill, den 10.05.2023
Kurz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushalts- satzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.05.2023 bis 30.05.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Dill
Dill, den 10.05.2023
Kurz, Ortsbürgermeister