Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg weist darauf hin, dass für die Grundsteuer A und B sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag und die Kirchensteuer neue Grundsteuerbescheide ab dem Kalenderjahr 2025 versandt wurden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) oder Hebesätze sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, gelten weiterhin die zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheide. Diese behalten bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides ihre Gültigkeit. Ein neuer Bescheid wird nur noch erstellt, wenn sich Änderungen (z.B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben.
Wir weisen daher vorsorglich auf die rechtzeitige Überweisung der Abgaben hin.
Für diejenigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
Die Abgabenpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, diese zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. - bei Jahreszahlern zum 01.07. (auf Antrag) – eines jeden Kalenderjahres an die Verbandsgemeindekasse Kirchberg zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeiten der Abgaben für das Jahr 2026 entnehmen Sie bitte aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid.
Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse oder auf unserer Homepage unter www.kirchberg-hunsrueck.de.
Die Verbrauchsabrechnung (Wassergeld/Abwassergebühr) der Verbandsgemeindewerke erfolgt weiterhin jährlich mit gesondertem Bescheid.
Für Fragen zu den Grundsteuerbescheiden steht Ihnen Herr Diener, Zimmer 313 (Tel.: 06763/910-216) zur Verfügung. Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Hetges-Faust, Zimmer 222 (Tel: 06763/910-222).