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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der ZV Gemeinden Flughafen Hahn für das Jahr 2023 vom 16.05.2023

Der Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf —  122.050 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  — 200.350 Euro

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag —  -78.300 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf —  -94.300 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 120.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf —  2.350.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -2.230.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.444.300 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0 Euro

verzinste Kredite auf  — 2.350.000 Euro

Zusammen auf  — 2.350.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  — 420.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichen Investitionskrediten aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0 Euro

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 699.509,26 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 78.300 Euro und zum 31.12.2023 0 Euro.

§ 5 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen

ZV Gemeinden Flughafen Hahn, 16.05.2023
Peter Müller
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite

(§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von  —  2.350.000,-- €

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.05.2023 bis 06.06.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

ZV Gemeinden Flughafen Hahn, 16.05.2023
Peter Müller
Verbandsvorsteher