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Mitteilungen der Verbandsgemeinde Kirchberg Hunsrück
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Jahr 2023 vom 24.05.2023

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

12.786.400 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.709.900 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

76.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

375.200 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.867.900 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.039.100 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-2.171.200 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.796.000 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

375 v. H.

- Grundsteuer B

495 v. H.

- Gewerbesteuer

410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50,00 €

- für den zweiten Hund

75,00 €

- für jeden weiteren Hund

100,00 €

- und für jeden gefährlichen Hund

300,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 17.587.397 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt 17.517.397 Euro und zum 31.12.2023 15.593.897 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Stadt Kirchberg
Kirchberg, den 24.05.2023
Wöllstein, Stadtbürgermeister
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2023 bis 13.06.2023 jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags (durchgehend) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 311 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stadt Kirchberg
Kirchberg, den 24.05.2023
Wöllstein, Stadtbürgermeister